1922 Die Gründung
Gemäß dem ersten Protokoll trafen sich die Bewohner der Ortschaften Kückelheim, Niedermarpe und Dormecke am 18.06.1922 im Gasthof Neuhäuser mit dem Zweck, eine katholische Schützenbruderschaft zu gründen. Einberufen hatte diese Versammlung der damalige Pfarrvikar Droll, um die Bürger von der Notwendigkeit und Nützlichkeit einer Schützenbruderschaft zu überzeugen. Vierzig Herren traten dem Verein auf Anhieb bei. Der noch am gleichen Tag gewählte erste Vorstand der Schützenbruderschaft „St. Hubertus“ Kückelheim setzte sich wie folgt zusammen.
1. Pfarrvikar Droll Ehrenvorsitzender
2. Wagner, Ferdinand Vorsitzender
3. Habig Schriftführer
4. Hengesbach, Johann Rendant
5. Wiese, Paul I. Offizier
6. Feldmann, Franz II. Offizier
7. Röhrig, Albert Hauptmann
Das erste Schützenfest sollte am 3. September des gleichen Jahres – in einem zu extra diesem Zweck geliehenen Zelt- gefeiert werden. Da machte der Schützenbruder Anton Neuhäuser seinen Vereinskameraden ein bemerkenswertes Angebot. Sollte der Verein sich bereit erklären, innerhalb von zwei Jahren ein Vereinshaus zu errichten, so würde er dafür ein beliebig großes Grundstück auf seiner Hauswiese zur Verfügung stellen. Bei diesem Grundstück handelte es sich um den heutigen Standort der Schützenhalle.
1922 Gründungsschriftstück
1924 Vereinshaus
Im Oktober 1924 war das Vereinshaus soweit fertiggestellt, dass das erste Schützenfest darin gefeiert werden konnte.
1930 Fahne
Auf der Generalversammlung am 05.05.1930 beschlossen die anwesenden Schützenbrüder die Anschaffung einer Fahne.
1939 Beginn des II Weltkriegs
Die Vereinsführung blieb zwar während des Krieges bis ins Jahr 1943 so weit wie möglich aktiv, an ein Schützenfest war jedoch in dieser Zeit nicht zu denken.
1943 – 1947 Das Vereinsleben ruht
1947 Wiederaufleben des Vereinslebens
Die erste Generalversammlung und das erste Schützenfest nach Beendigung des II. Weltkrieges fand statt.
1953 Bau des Jugendheims
Das Jugendheim sollte in einem Trakt rechts von der Schützenhalle angebaut werden. Der Raum sollte für die Jugendarbeit der Gemeinde jederzeit zur Verfügung stehen und auch für den Schulsport freigegeben werden.